
Wir sind eine branchenoffene private Arbeitsvermittlungsgesellschaft. Für unsere Kunden (Arbeitgeber) suchen wir das kompetente Personal mit gewünschten und erforderlichen Voruassetzungen.
Das Suchen der geeigneten Personen ist für Arbeitgeber kostenfrei. Unser Honarar wird in den meisten Fällen von JobCentern oder Arbeitsagenturen bezahlt. (Bei Vorlage eines gültigen Vermittlungsgutscheines)
Heutzutage sind 100 und mehr Bewerbungen auf ein ausgeschriebenenes Stellenangebot keine Seltenheit. Viele Firmen sind damit natürlich vollkommen überlastet, ganz zu Schweigen von den zahlreichen Initiativ-Bewerbungen.
Daher bevorzugen viele Firmen die Zusammenarbeit mit einer privaten Arbeitsvermittlung. Diese trifft eine Vorauswahl und sendet der Firma die Unterlagen der entsprechenden Bewerber zu. Folglich werden die Stellenausschreibungen nicht in den Medien veröffentlicht, sondern werden ausschließlich dem privaten Vermittler übergeben.
Bei der Suche nach geeigneten Bewerbern bieten wir Ihnen unsere Zusammenarbeit an. Um Ihnen entsprechendes Personal vorschlagen zu können, benötigen wir von Ihnen eine Stellenbeschreibung und das Anforderungsprofil Ihres zukünftigen Mitarbeiters.
Das sind die Vorteile für Arbeitgeber:
Eingliederungszuschuss
Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers und nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen.
Die Leistungen sind vor Abschluss des Arbeitsvertrages bei der Agentur für Arbeit zu beantragen, in deren Bezirk der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz hat.
Bei den Eingliederungszuschüssen handelt es sich um Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung, über die die örtlichen Agenturen für Arbeit sowohl dem Grunde nach als auch in Bezug auf Höhe und Dauer der Leistung im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Regelungen eigenständig und nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden.
Dem Arbeitgeber können bis zu 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts sowie des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag als monatlicher Lohnkostenzuschuss für die Dauer von längstens zwölf Monaten gezahlt werden.
Für ältere, schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen kann der Leistungsumfang erweitert werden.
Hier können Sie das Info-Blatt der Agentur für Arbeit zum Thema : BETRIEBLICHE EINGLIEDERUNGSHILFEN (Hilfen bei Einstellung neuer Mitarbeiter) lesen.