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Private Renten sind garantiert

Private Renten sind garantiert

Renten, die bei privaten Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men abgeschlossen werden, unterscheiden sich in einem ganz wesentlichen Punkt von der gesetzlichen Rentenversicherung: Bei Privatrenten werden die Beiträge des Versicherten angespart, verzinst und später in Form einer lebenslangen Monatsrente garantiert wieder ausgezahlt. Die gesetzliche Rentenkasse dagegen schüttet die Beiträge der Arbeitnehmer sofort und vollständig wieder an die gegenwärtigen Ruhegeldempfänger aus. Leider wird sich in den kommenden Jahren und Jahrzehnten das Verhältnis zwischen Einzahlern und Empfängern der gesetzlichen Rente stark verändern: Immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Rentner finanzieren. Experten schätzen, dass ein heute Zwanzig- oder Dreißigjähriger im Schnitt später weniger an gesetzlicher Rente herausbekommt, als er im Lauf seines Arbeitslebens eingezahlt hat. Die Anbieter privater Rentenprodukte dagegen garantieren ihren Kunden schon beim Vertragsschluss eine lebenslange Rente in bestimmter Höhe. Neuverträge bieten zur Zeit eine Mindestverzinsung auf den Sparanteil von 0,25 Prozent. Darüber hinaus ist man bei der Privatvorsorge an den Kapitalüberschüssen beteiligt, die das Vertragsunternehmen durch kluge Anlage der Mittel erwirtschaftet. Wie hoch diese Überschussbeteiligung genau sein wird, lässt sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aber noch nicht mit Sicherheit sagen – sie hängt vor allem von der Entwicklung an den Kapitalmärkten ab. In einer privaten Rentenpolice kann sogar eine Rentengarantiezeit versichert werden, die dem Ehepartner bei frühem Tod des Versicherungsnehmers die Weiterzahlung für einen vereinbarten Zeitraum sichert. Dies alles gilt auch für die staatlich geförderten Varianten der Privatrente: Die so genannte Riester- und die Rüruprente. Hier gewährt Vater Staat zusätzlich satte Zulagen und Steuervorteile, die den Abschluss einer privaten Rentenversicherung besonders attraktiv machen.



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