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Glasversicherung

Glasversicherung

Glasversicherung: Eine Scheibe ist schnell kaputt

Die Glasversicherung ersetzt zerbrochene Glas- und Kunststoffscheiben. Dazu gehören Fenster, Glastüren, Glasbausteine, Lichtkuppeln und Dachverglasungen. Je nach Tarif zahlt der Versicherer auch Schäden an Spiegeln, Möbelverglasungen und Ceran-Kochfeldern.

Die Einzelpolice kann günstiger sein

Die Beiträge zur Glasversicherung richten sich nach der tatsächlichen Glasfläche oder pauschal nach der Wohnfläche in Quadratmetern. Die Glasversicherung wird häufig im Paket mit der Gebäude- oder Haus­rat­ver­si­che­rung angeboten. Ein separater Vertrag bei einem günstigen Anbieter kann deutlich preiswerter sein.

Tipp: Auch die Entsorgung des beschädigten Glases kostet Geld. Für die Montage von größeren Glaselementen kann ein Kran oder ein Gerüst erforderlich sein. Achten Sie beim Abschluss der Glasversicherung darauf, dass diese Kosten mitversichert sind.

Schließen Sie die Glasversicherung rechtzeitig ab

Glasbruch ist bei Neubauten durch die Bauleistungsversicherung solange abgedeckt, bis die Fenster ins Gebäude eingesetzt werden. Gegen das Risiko, dass während der restlichen Bauzeit etwas zu Bruch geht, können Sie sich mit einer Glasversicherung schützen.

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Wohnungsausstattung richtig versichert

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Vor allem im Winter häufen sich Wohnungsbrände – mehr als 20.000 Schäden jährlich registrieren deutsche Versicherer allein zu Weihnachten. Ursache sind häufig unbeaufsichtigte Kerzen oder Kamine. Wer die Ausstattung seiner Wohnung ausreichend versichert, ist im Ernstfall wenigstens finanziell auf der sicheren Seite. Eine Haus­rat­ver­si­che­rung ist immer dann wichtig, wenn der Gesamtwert des Hau...mehr ]


Eltern brauchen die Haft­pflicht besonders

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Über Abwesenheit informieren

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Langzeit-Urlaub beim Versicherer melden

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Bausteine richtig kombinieren

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Zu wenig Rauchmelder

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Hausratschutz auch für Fahrräder

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Die eigenen Fahrräder sind grundsätzlich in der Haus­rat­ver­si­che­rung mitversichert – sofern sie aus dem geschlossenen Gebäude oder der abgeschlossenen Garage gestohlen werden, wenn also Einbruchdiebstahl ins versicherte Objekt vorliegt. Die Haus­rat­ver­si­che­rung zahlt auch dann, wenn das Rad aus einem gemeinsamen Fahrradabstellraum oder aus einem Gemeinschaftskeller gestohlen wird, sofern diese...mehr ]