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Feuerversicherung

Feuerversicherung

Die Feuerversicherung schützt Sie vor unabsehbaren Schäden

Brände verursachen oft hohe finanzielle Schäden - mit der Feuerversicherung schützen Sie Ihr Immobilieneigentum vor Brandschäden aller Art. Ein kundenfreundlicher Vertrag ersetzt nicht nur die Brandschäden selbst, sondern auch Aufräum- und Entsorgungskosten und Beschädigungen, die durch den Einsatz von Löschwasser entstanden sind. Klären Sie vor Abschluss Ihrer Feuerversicherung, welche Leistungen zusätzlich zum direkten Brandschaden mitversichert sind.

Feuerversicherung als eigener Vertrag oder günstig im Paket

Eine Feuerversicherung können sie als eigenen Vertrag oder auch im Rahmen Ihrer Wohngebäude- oder Haus­rat­ver­si­che­rung abschließen. Gebäudeversicherer bieten die Feuerversicherung oft als Baustein zusammen mit anderen Elementarversicherungen etwa gegen Überschwemmung, Schneelast- und Sturmschäden an.

Wichtig: Bauherrn müssen beim Kreditgeber in aller Regel eine Feuer-Rohbauversicherung nachweisen. Die Feuer-Rohbauversicherung ersetzt Feuerschäden von Baubeginn an bis zu Ihrem Einzug ins Gebäude.

Vergleich und Angebot Feuerversicherung
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Wohnungsausstattung richtig versichert

Wohnungsausstattung richtig versichert

Vor allem im Winter häufen sich Wohnungsbrände – mehr als 20.000 Schäden jährlich registrieren deutsche Versicherer allein zu Weihnachten. Ursache sind häufig unbeaufsichtigte Kerzen oder Kamine. Wer die Ausstattung seiner Wohnung ausreichend versichert, ist im Ernstfall wenigstens finanziell auf der sicheren Seite. Eine Haus­rat­ver­si­che­rung ist immer dann wichtig, wenn der Gesamtwert des Hau...mehr ]


Eltern brauchen die Haft­pflicht besonders

Eltern brauchen die Haftpflicht besonders

Kinder können die Folgen ihres Handelns noch nicht so gut einschätzen wie Erwachsene – öfter mal geht deshalb beim Ballspiel eine Scheibe zu Bruch, bei wilden Fahrradjagden in der Spielstraße gibt es nicht selten Kratzer und Dellen an geparkten Autos. Eltern sind gesetzlich zur Aufsicht über ihre Kinder verpflichtet. Das kann im Ernstfall teuer werden. Nach § 832 des Bürgerlichen Gesetzbuchs...mehr ]


Über Abwesenheit informieren

Über Abwesenheit informieren

125.000 Einbruchsversuche zählt die Polizei in Deutschland jährlich – mit Häufung in den Urlaubsmonaten. Wer länger auf Reisen ist, sollte seinen Versicherungsschutz prüfen. Natürlich haftet die Haus­rat­ver­si­che­rung auch dann für Schäden durch Einbruch, Feuer, Leitungswasser oder Blitzschlag, wenn man nicht zu hause ist. Wer die eigenen vier Wände allerdings für länger als 60 Tage verlässt, r...mehr ]


Langzeit-Urlaub beim Versicherer melden

Langzeit-Urlaub beim Versicherer melden

Überwintern im Süden – diesen Traum erfüllen sich Viele, um dem trüben deutschen Winterwetter mit Schneematsch und Dauerregen zu entgehen. Allzu sorglos darf man sich allerdings nicht auf die Reise machen. Als Versicherungskunde sollte man in die Vertragsbedingungen von Hausratschutz und Wohngebäudeversicherung schauen, denn der Versicherungsschutz kann in Gefahr geraten, wenn man seine Wohn...mehr ]


Bausteine richtig kombinieren

Bausteine richtig kombinieren

Schuldfrage unklar nach dem Verkehrsunfall, Streit mit dem Nachbarn, ungerechtfertigte Kündigung durch den Chef: Nicht immer kommt man um einen Rechtsstreit herum, selbst wenn man den Gang vor Gericht gerne vermeiden würde. Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung sorgt dafür, dass man im Ernstfall sein gutes Recht ohne finanzielles Risiko bekommt. Der Rechtsschutzversicherer trägt die Anwalts-, Gerichts- un...mehr ]


Zu wenig Rauchmelder

Nur 36 Prozent aller deutschen Haushalte sind mit Rauchmeldern ausgestattet. Dabei können diese kostengünstigen und leicht zu installierenden Geräte schnell zu Schutzengeln werden. Vor allem wenn es während der Nacht brennt, fallen Menschen immer wieder giftigem Rauch zu Opfer, weil sie schlafen und den Brand nicht rechtzeitig bemerken – immerhin drei Viertel aller Brandverletzungen mit tödl...mehr ]


Hausratschutz auch für Fahrräder

Hausratschutz auch für Fahrräder

Die eigenen Fahrräder sind grundsätzlich in der Haus­rat­ver­si­che­rung mitversichert – sofern sie aus dem geschlossenen Gebäude oder der abgeschlossenen Garage gestohlen werden, wenn also Einbruchdiebstahl ins versicherte Objekt vorliegt. Die Haus­rat­ver­si­che­rung zahlt auch dann, wenn das Rad aus einem gemeinsamen Fahrradabstellraum oder aus einem Gemeinschaftskeller gestohlen wird, sofern diese...mehr ]