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Gesundheit

Kautionsversicherung

Beim Umzug in eine neue Mietwohnung fallen für den Mieter bereits viele Kosten an. Dazu zählen in erster Linie die Umzugskosten, aber nicht selten auch Kosten für Renovierungen und die neue Wohnungseinrichtung. Zusätzlich muss im Regelfall eine Mietkaution hinterlegt werden, die mit drei Monatsmieten einen großen Anteil an den Kosten einnimmt. Nicht selten müssen Mieter dann einen Kredit aufnehmen oder die eigene Liquidität stark einschränken. Jedoch kann eine Kautionsversicherung in diesen Fällen Abhilfe schaffen.

Durch den Abschluss einer Kautionsversicherung müssen Mieter die zu hinterlegende Kaution nicht in einem Betrag aufbringen, sondern der Versicherte zahlt lediglich regelmäßig Versicherungsbeiträge. Die Beträge dafür liegen meist bei wenigen Prozent der Mietkaution im Jahr, sodass sich diese nicht deutlich auf die Liquidität auswirken. Dennoch erhält der Vermieter die Sicherheit, dass etwaige Schäden bei Auszug bezahlt werden. Denn die Versicherung tritt in dem Fall als Bürge ein und übernimmt im Schadensfall den Schaden für den Versicherten. Als Nachweis erhält der Versicherte deshalb eine Bürgschaftsurkunde, durch welche dem Vermieter die Bürgschaft bestätigt wird.

Neben der privaten Kautionsversicherung gibt es auch im geschäftlichen Bereich Versicherungen, die Kautionen bzw. Bürgschaften übernehmen. Denn auch für Unternehmer können Bürgschaften, Gewährleistungen oder Garantien die Liquidität stark beeinflussen oder die Kreditlinie der Bank überschreiten. Insbesondere bei Großaufträgen kommt es häufig vor, dass der Auftraggeber eine Sicherheit verlangt. Dann können Unternehmer einen Avalkredit aufnehmen oder zur Schonung der Kreditlinie eine Kautionsversicherung abschließen. Zwar ist bei Abschluss einer Kautionsversicherung auch der Nachweis einer guten Bonität erforderlich, jedoch müssen bei niedrigen Kautionssummen häufig keine zusätzlichen Sicherheiten hinterlegt werden. Dennoch tritt die Kautionsversicherung als Bürge ein und übernimmt somit für den Gläubiger bzw. Auftraggeber die Sicherheit, dass etwaige Zahlungen geleistet werden können.

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GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG

Seit dem 01.01.2009 haben alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlichen Beitrag. Der Beitragsatz für die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung beträgt  seit dem 01.07.2009 einheitlich 14 % zuzüglich der Pflegepflichtversicherung. (1,95 % für Beschäftigten mit Kindern bzw. 2,2 % für Beschäftigten ohne Kindern)

Hier können Sie sehen welche Sozialabgaben für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer anfallen:

 Die Höhe der Beiträge betragen seit dem 01.07.2009 wie folgt:

  •  Rentenversicherung 19,9 %*
  •  Arbeitslosenversicherung 2,8 %*
  •  Krankenkasse 14,0 %* (zzgl. 0,9 % Sonderbeitrag vom AN)
  •  Pflege­ver­si­che­rung 1,95 %* ( bei Kinderlosen 2,2 %*)
  •  Umlage zur Insolvenz 0,1 %
  •  Umlage 1 + Umlage 2 wenn man weniger als 30 Mitarbeiter beschäftigt.

       (*) Diese Beiträge werden je Hälfte vom AG und AN bezahlt.

Sie haben das Recht, Ihre gesetzliche Krankenkasse selbst zu wählen bzw. zu wechseln. Dafür müssen Sie die vorgeschriebene gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Monaten einhalten. (z.B: Kündigung im März zum 31.05 und ab 01.06 beginnt die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse).

 


Schwe­re Krank­hei­ten sind versicherbar

Schwere Krankheiten sind versicherbar

Umfassender privater Berufsunfähigkeitsschutz ist nicht für jeden leicht zu bekommen. Angehörige von Risikoberufen wie Musiker, Handwerker oder Lehrer zahlen oft hohe Prämien. Wer Vorerkrankungen mitbringt, bekommt manchmal gar keinen Vertrag. Eine Alternative zum privaten Berufsunfähigkeitsschutz ist die Dread-Disease-Versicherung - ein Versicherungsschutz für den Fall schwerer Erkrankungen, der ...mehr ]


Geschützt bei Freizeitunfällen

Wenn das Tageslicht dämmrig wird das Herbstlaub Straßen und Wege rutschig macht, kommt es verstärkt zu Unfällen - nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch bei Freizeitsportlern wie Radlern, Skatern oder Nordic Walkern. Gerade junge und aktive Menschen sind besonders häufig betroffen. Die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung zahlt allerdings nur, wenn man während der Arbeit oder Schule oder auf dem Weg ...mehr ]


Grundfähigkeitsversicherung als Ersatz für BU?

Grundfähigkeitsversicherung als Ersatz für BU?

Ist eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer oder wird sie vom Versicherer wegen Vorerkrankungen abgelehnt, gibt es Alternativen. Ein relativ neues Instrument zur privaten Absicherung von Gesundheitsschäden ist die Grundfähigkeitsversicherung. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeits- oder Unfall­ver­si­che­rung sind ihre Leistungen nicht an das Unvermögen zur Ausübung eines bestimmten Berufs ode...mehr ]