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Gesundheit

Ge­bäude­ver­si­che­rung

Gebäudeversicherung

Ge­bäude­ver­si­che­rung schützt Ihre Betriebsgebäude

Unvorhergesehene schwere Schäden an den Betriebsgebäuden können Ihr Unternehmen finanziell gefährden. Brennen Bürogebäude, Produktionsstätten oder Lagerhallen ab, geht der Schaden oft in die Millionen. Mit einer gewerblichen Ge­bäude­ver­si­che­rung schützen Sie sich vor dem Kostenrisiko durch Gebäudeschäden. Die Prämie zur Ge­bäude­ver­si­che­rung richtet sich nach Bauart und Wert Ihrer Betriebsgebäude, außerdem nach dem Schadenrisiko Ihres Gewerbes.

Versichern Sie auch kombinierte Wohn- und Betriebsbauten

Die gewerbliche Ge­bäude­ver­si­che­rung ersetzt Schäden durch Brand, Sturm, Leitungswasser, Frost, Hagel und Blitzschlag an allen versicherten Bauten. Auf Wunsch können Sie auch so genannte Elementarschäden wie Hochwasser und Überschwemmung, Schneedruck, Erdrutsche und Erdbeben in die Ge­bäude­ver­si­che­rung einschließen. Der Umfang des Versicherungsschutzes lässt sich genau auf Ihren Betrieb abstimmen, so dass Sie vor allen wichtigen Risiken geschützt sind. Auch kombinierte Betriebs- und Wohngebäude lassen sich problemlos ver­sichern.

Vergleich und Angebot Ge­bäude­ver­si­che­rung
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GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG

Seit dem 01.01.2009 haben alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlichen Beitrag. Der Beitragsatz für die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung beträgt  seit dem 01.07.2009 einheitlich 14 % zuzüglich der Pflegepflichtversicherung. (1,95 % für Beschäftigten mit Kindern bzw. 2,2 % für Beschäftigten ohne Kindern)

Hier können Sie sehen welche Sozialabgaben für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer anfallen:

 Die Höhe der Beiträge betragen seit dem 01.07.2009 wie folgt:

  •  Rentenversicherung 19,9 %*
  •  Arbeitslosenversicherung 2,8 %*
  •  Krankenkasse 14,0 %* (zzgl. 0,9 % Sonderbeitrag vom AN)
  •  Pflege­ver­si­che­rung 1,95 %* ( bei Kinderlosen 2,2 %*)
  •  Umlage zur Insolvenz 0,1 %
  •  Umlage 1 + Umlage 2 wenn man weniger als 30 Mitarbeiter beschäftigt.

       (*) Diese Beiträge werden je Hälfte vom AG und AN bezahlt.

Sie haben das Recht, Ihre gesetzliche Krankenkasse selbst zu wählen bzw. zu wechseln. Dafür müssen Sie die vorgeschriebene gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Monaten einhalten. (z.B: Kündigung im März zum 31.05 und ab 01.06 beginnt die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse).

 


Schwe­re Krank­hei­ten sind versicherbar

Schwere Krankheiten sind versicherbar

Umfassender privater Berufsunfähigkeitsschutz ist nicht für jeden leicht zu bekommen. Angehörige von Risikoberufen wie Musiker, Handwerker oder Lehrer zahlen oft hohe Prämien. Wer Vorerkrankungen mitbringt, bekommt manchmal gar keinen Vertrag. Eine Alternative zum privaten Berufsunfähigkeitsschutz ist die Dread-Disease-Versicherung - ein Versicherungsschutz für den Fall schwerer Erkrankungen, der ...mehr ]


Geschützt bei Freizeitunfällen

Wenn das Tageslicht dämmrig wird das Herbstlaub Straßen und Wege rutschig macht, kommt es verstärkt zu Unfällen - nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch bei Freizeitsportlern wie Radlern, Skatern oder Nordic Walkern. Gerade junge und aktive Menschen sind besonders häufig betroffen. Die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung zahlt allerdings nur, wenn man während der Arbeit oder Schule oder auf dem Weg ...mehr ]


Grundfähigkeitsversicherung als Ersatz für BU?

Grundfähigkeitsversicherung als Ersatz für BU?

Ist eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer oder wird sie vom Versicherer wegen Vorerkrankungen abgelehnt, gibt es Alternativen. Ein relativ neues Instrument zur privaten Absicherung von Gesundheitsschäden ist die Grundfähigkeitsversicherung. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeits- oder Unfall­ver­si­che­rung sind ihre Leistungen nicht an das Unvermögen zur Ausübung eines bestimmten Berufs ode...mehr ]