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GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG

Seit dem 01.01.2009 haben alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlichen Beitrag. Der Beitragsatz für die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung beträgt  seit dem 01.07.2009 einheitlich 14 % zuzüglich der Pflegepflichtversicherung. (1,95 % für Beschäftigten mit Kindern bzw. 2,2 % für Beschäftigten ohne Kindern)

Hier können Sie sehen welche Sozialabgaben für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer anfallen:

 Die Höhe der Beiträge betragen seit dem 01.07.2009 wie folgt:

  •  Rentenversicherung 19,9 %*
  •  Arbeitslosenversicherung 2,8 %*
  •  Krankenkasse 14,0 %* (zzgl. 0,9 % Sonderbeitrag vom AN)
  •  Pflege­ver­si­che­rung 1,95 %* ( bei Kinderlosen 2,2 %*)
  •  Umlage zur Insolvenz 0,1 %
  •  Umlage 1 + Umlage 2 wenn man weniger als 30 Mitarbeiter beschäftigt.

       (*) Diese Beiträge werden je Hälfte vom AG und AN bezahlt.

Sie haben das Recht, Ihre gesetzliche Krankenkasse selbst zu wählen bzw. zu wechseln. Dafür müssen Sie die vorgeschriebene gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Monaten einhalten. (z.B: Kündigung im März zum 31.05 und ab 01.06 beginnt die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse).

 


Schwe­re Krank­hei­ten sind versicherbar

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Umfassender privater Berufsunfähigkeitsschutz ist nicht für jeden leicht zu bekommen. Angehörige von Risikoberufen wie Musiker, Handwerker oder Lehrer zahlen oft hohe Prämien. Wer Vorerkrankungen mitbringt, bekommt manchmal gar keinen Vertrag. Eine Alternative zum privaten Berufsunfähigkeitsschutz ist die Dread-Disease-Versicherung - ein Versicherungsschutz für den Fall schwerer Erkrankungen, der ...mehr ]


Geschützt bei Freizeitunfällen

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Grundfähigkeitsversicherung als Ersatz für BU?

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