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Gesundheit

Kredite

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Konsumkredit, Autokredit, Darlehen für Bauherrn

Jeder Kredit ist ein Darlehen, das Sie in Raten zurückzahlen. Bevor die Bank Ihrem Kreditantrag zustimmt, prüft sie Ihre finanzielle Bonität. Bei größeren Darlehen fordert die Bank Sicherheiten. Kleinere Ratenkredite werden ohne dingliche Sicherung vergeben, stattdessen wird häufig eine Gehaltsabtretung verlangt.

Beim Autokredit bleibt das Fahrzeug im Eigentum der Bank, bis Sie den Kredit voll abgetragen haben. Der Kreditgeber eines Hypothekendarlehens behält sich das Pfandrecht an Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung vor, bis Sie Darlehen und Zinsen vollständig zurückzahlen.

Beim Kredit­ver­gleich zählt der Effektivzins

Zusätzlich zum Nennzins fallen bei Krediten oft weitere Kosten wie Bearbeitungsgebühren oder Ausgabeaufschläge an. Jeder Kreditanbieter muss deshalb einen Effektivzins ausweisen, der alle Zusatzkosten enthält. Vergleichen Sie die Kreditangebote anhand dieses Effektivzins.

Restschuldversicherung möglichst vermeiden

Wenn Sie eine Restschuldversicherung abschließen, ist die Rückzahlung ihres Kredits gesichert, falls Sie während der Laufzeit zahlungsunfähig werden. Eine Restschuldversicherung verteuert den Kredit allerdings kräftig.

Vergleich und Angebot Kredite
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GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG

Seit dem 01.01.2009 haben alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlichen Beitrag. Der Beitragsatz für die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung beträgt  seit dem 01.07.2009 einheitlich 14 % zuzüglich der Pflegepflichtversicherung. (1,95 % für Beschäftigten mit Kindern bzw. 2,2 % für Beschäftigten ohne Kindern)

Hier können Sie sehen welche Sozialabgaben für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer anfallen:

 Die Höhe der Beiträge betragen seit dem 01.07.2009 wie folgt:

  •  Rentenversicherung 19,9 %*
  •  Arbeitslosenversicherung 2,8 %*
  •  Krankenkasse 14,0 %* (zzgl. 0,9 % Sonderbeitrag vom AN)
  •  Pflege­ver­si­che­rung 1,95 %* ( bei Kinderlosen 2,2 %*)
  •  Umlage zur Insolvenz 0,1 %
  •  Umlage 1 + Umlage 2 wenn man weniger als 30 Mitarbeiter beschäftigt.

       (*) Diese Beiträge werden je Hälfte vom AG und AN bezahlt.

Sie haben das Recht, Ihre gesetzliche Krankenkasse selbst zu wählen bzw. zu wechseln. Dafür müssen Sie die vorgeschriebene gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Monaten einhalten. (z.B: Kündigung im März zum 31.05 und ab 01.06 beginnt die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse).

 


Schwe­re Krank­hei­ten sind versicherbar

Schwere Krankheiten sind versicherbar

Umfassender privater Berufsunfähigkeitsschutz ist nicht für jeden leicht zu bekommen. Angehörige von Risikoberufen wie Musiker, Handwerker oder Lehrer zahlen oft hohe Prämien. Wer Vorerkrankungen mitbringt, bekommt manchmal gar keinen Vertrag. Eine Alternative zum privaten Berufsunfähigkeitsschutz ist die Dread-Disease-Versicherung - ein Versicherungsschutz für den Fall schwerer Erkrankungen, der ...mehr ]


Geschützt bei Freizeitunfällen

Wenn das Tageslicht dämmrig wird das Herbstlaub Straßen und Wege rutschig macht, kommt es verstärkt zu Unfällen - nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch bei Freizeitsportlern wie Radlern, Skatern oder Nordic Walkern. Gerade junge und aktive Menschen sind besonders häufig betroffen. Die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung zahlt allerdings nur, wenn man während der Arbeit oder Schule oder auf dem Weg ...mehr ]


Grundfähigkeitsversicherung als Ersatz für BU?

Grundfähigkeitsversicherung als Ersatz für BU?

Ist eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer oder wird sie vom Versicherer wegen Vorerkrankungen abgelehnt, gibt es Alternativen. Ein relativ neues Instrument zur privaten Absicherung von Gesundheitsschäden ist die Grundfähigkeitsversicherung. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeits- oder Unfall­ver­si­che­rung sind ihre Leistungen nicht an das Unvermögen zur Ausübung eines bestimmten Berufs ode...mehr ]