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Reiseversicherung

Reiseversicherung

Die Reisegepäckversicherung

Manchmal passiert es schon am Anreisetag: Ihr Koffer wird gestohlen. Der Reiseveranstalter haftet - wenn überhaupt - nur bis zu einem begrenzten Betrag. Was darüber hinaus geht, kann die Reisegepäckversicherung absichern. Sie kann als Wochen-, Monats- oder Jahrespolice abgeschlossen werden.

Die Reisegeepäckversicherung schützt Sie weltweit vor finanziellen Schäden durch Verlust, Zerstörung oder Beschädigung Ihres mitgeführten Eigentums.


Ersetzt werden Zeitwert oder Reparaturkosten

In der Reisegepäckversicherung geschützt sind sämtliche Dinge des persönlichen Reisebedarfs und die am Körper oder in der Kleidung getragenen Sachen, aufgegebenes Gepäck oder Handgepäck, Reiseandenken und Geschenke, außerdem mitgeführte Sportgeräte inklusive Zubehör und Schutzkleidung.

Versichert ist in der Regel der Zeitwert der mitgeführten Sachen - also der Neuwert minus eines angemessenen Abzugs für Abnutzung, Alter und Gebrauch. Bei beschädigten Sachen übernimmt der Versicherer Reparaturkosten bis zur Höhe des Zeitwertes.

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Wohnungsausstattung richtig versichert

Wohnungsausstattung richtig versichert

Vor allem im Winter häufen sich Wohnungsbrände – mehr als 20.000 Schäden jährlich registrieren deutsche Versicherer allein zu Weihnachten. Ursache sind häufig unbeaufsichtigte Kerzen oder Kamine. Wer die Ausstattung seiner Wohnung ausreichend versichert, ist im Ernstfall wenigstens finanziell auf der sicheren Seite. Eine Haus­rat­ver­si­che­rung ist immer dann wichtig, wenn der Gesamtwert des Hau...mehr ]


Eltern brauchen die Haft­pflicht besonders

Eltern brauchen die Haftpflicht besonders

Kinder können die Folgen ihres Handelns noch nicht so gut einschätzen wie Erwachsene – öfter mal geht deshalb beim Ballspiel eine Scheibe zu Bruch, bei wilden Fahrradjagden in der Spielstraße gibt es nicht selten Kratzer und Dellen an geparkten Autos. Eltern sind gesetzlich zur Aufsicht über ihre Kinder verpflichtet. Das kann im Ernstfall teuer werden. Nach § 832 des Bürgerlichen Gesetzbuchs...mehr ]


Über Abwesenheit informieren

Über Abwesenheit informieren

125.000 Einbruchsversuche zählt die Polizei in Deutschland jährlich – mit Häufung in den Urlaubsmonaten. Wer länger auf Reisen ist, sollte seinen Versicherungsschutz prüfen. Natürlich haftet die Haus­rat­ver­si­che­rung auch dann für Schäden durch Einbruch, Feuer, Leitungswasser oder Blitzschlag, wenn man nicht zu hause ist. Wer die eigenen vier Wände allerdings für länger als 60 Tage verlässt, r...mehr ]


Langzeit-Urlaub beim Versicherer melden

Langzeit-Urlaub beim Versicherer melden

Überwintern im Süden – diesen Traum erfüllen sich Viele, um dem trüben deutschen Winterwetter mit Schneematsch und Dauerregen zu entgehen. Allzu sorglos darf man sich allerdings nicht auf die Reise machen. Als Versicherungskunde sollte man in die Vertragsbedingungen von Hausratschutz und Wohngebäudeversicherung schauen, denn der Versicherungsschutz kann in Gefahr geraten, wenn man seine Wohn...mehr ]


Bausteine richtig kombinieren

Bausteine richtig kombinieren

Schuldfrage unklar nach dem Verkehrsunfall, Streit mit dem Nachbarn, ungerechtfertigte Kündigung durch den Chef: Nicht immer kommt man um einen Rechtsstreit herum, selbst wenn man den Gang vor Gericht gerne vermeiden würde. Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung sorgt dafür, dass man im Ernstfall sein gutes Recht ohne finanzielles Risiko bekommt. Der Rechtsschutzversicherer trägt die Anwalts-, Gerichts- un...mehr ]


Zu wenig Rauchmelder

Nur 36 Prozent aller deutschen Haushalte sind mit Rauchmeldern ausgestattet. Dabei können diese kostengünstigen und leicht zu installierenden Geräte schnell zu Schutzengeln werden. Vor allem wenn es während der Nacht brennt, fallen Menschen immer wieder giftigem Rauch zu Opfer, weil sie schlafen und den Brand nicht rechtzeitig bemerken – immerhin drei Viertel aller Brandverletzungen mit tödl...mehr ]


Hausratschutz auch für Fahrräder

Hausratschutz auch für Fahrräder

Die eigenen Fahrräder sind grundsätzlich in der Haus­rat­ver­si­che­rung mitversichert – sofern sie aus dem geschlossenen Gebäude oder der abgeschlossenen Garage gestohlen werden, wenn also Einbruchdiebstahl ins versicherte Objekt vorliegt. Die Haus­rat­ver­si­che­rung zahlt auch dann, wenn das Rad aus einem gemeinsamen Fahrradabstellraum oder aus einem Gemeinschaftskeller gestohlen wird, sofern diese...mehr ]