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Tierhalterhaftpflicht

Tierhalterhaftpflicht

Für welche Tiere besteht Versicherungspflicht?

Schäden durch zahme Kleintiere wie Katzen, Vögel oder Kaninchen sind in Ihrer Privathaftpflichtversicherung geschützt - doch Schäden durch Kleintiere sind selten.

Viel öfter werden Per­sonen- oder Sachschäden von größeren Tieren verursacht. Nicht ohne Grund sind deshalb Hunde, Pferde, Rinder, Wildtiere und solche, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, aus der Privathaftpflicht des Eigentümers ausgeschlossen.

Tierunfälle können teuer werden

Eine separate Tierhalterhaftpflicht ist für die Halter größerer Tiere unbedingt empfehlenswert und in manchen Fällen sogar gesetzlich vorgeschrieben, denn die Behandlungskosten etwa für einen Hundebiss oder ein von ausgerissenen Pferden verursachter Verkehrsunfall können kräftig ins Geld gehen. In einigen Bundesländern wie Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt ist eine Hunde­halter­haft­pflichtversicherung vorgeschrieben, in anderen Bundesländern besteht nur für Hunderassen, die als gefährlich eingestuft sind, eine Versicherungspflicht.

Als Tierhalter sind Sie im Rahmen der Gefährdungshaftung immer schadenersatzpflichtig - ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann oder nicht.

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Wohnungsausstattung richtig versichert

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Vor allem im Winter häufen sich Wohnungsbrände – mehr als 20.000 Schäden jährlich registrieren deutsche Versicherer allein zu Weihnachten. Ursache sind häufig unbeaufsichtigte Kerzen oder Kamine. Wer die Ausstattung seiner Wohnung ausreichend versichert, ist im Ernstfall wenigstens finanziell auf der sicheren Seite. Eine Haus­rat­ver­si­che­rung ist immer dann wichtig, wenn der Gesamtwert des Hau...mehr ]


Eltern brauchen die Haft­pflicht besonders

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Kinder können die Folgen ihres Handelns noch nicht so gut einschätzen wie Erwachsene – öfter mal geht deshalb beim Ballspiel eine Scheibe zu Bruch, bei wilden Fahrradjagden in der Spielstraße gibt es nicht selten Kratzer und Dellen an geparkten Autos. Eltern sind gesetzlich zur Aufsicht über ihre Kinder verpflichtet. Das kann im Ernstfall teuer werden. Nach § 832 des Bürgerlichen Gesetzbuchs...mehr ]


Über Abwesenheit informieren

Über Abwesenheit informieren

125.000 Einbruchsversuche zählt die Polizei in Deutschland jährlich – mit Häufung in den Urlaubsmonaten. Wer länger auf Reisen ist, sollte seinen Versicherungsschutz prüfen. Natürlich haftet die Haus­rat­ver­si­che­rung auch dann für Schäden durch Einbruch, Feuer, Leitungswasser oder Blitzschlag, wenn man nicht zu hause ist. Wer die eigenen vier Wände allerdings für länger als 60 Tage verlässt, r...mehr ]


Langzeit-Urlaub beim Versicherer melden

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Überwintern im Süden – diesen Traum erfüllen sich Viele, um dem trüben deutschen Winterwetter mit Schneematsch und Dauerregen zu entgehen. Allzu sorglos darf man sich allerdings nicht auf die Reise machen. Als Versicherungskunde sollte man in die Vertragsbedingungen von Hausratschutz und Wohngebäudeversicherung schauen, denn der Versicherungsschutz kann in Gefahr geraten, wenn man seine Wohn...mehr ]


Bausteine richtig kombinieren

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Schuldfrage unklar nach dem Verkehrsunfall, Streit mit dem Nachbarn, ungerechtfertigte Kündigung durch den Chef: Nicht immer kommt man um einen Rechtsstreit herum, selbst wenn man den Gang vor Gericht gerne vermeiden würde. Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung sorgt dafür, dass man im Ernstfall sein gutes Recht ohne finanzielles Risiko bekommt. Der Rechtsschutzversicherer trägt die Anwalts-, Gerichts- un...mehr ]


Zu wenig Rauchmelder

Nur 36 Prozent aller deutschen Haushalte sind mit Rauchmeldern ausgestattet. Dabei können diese kostengünstigen und leicht zu installierenden Geräte schnell zu Schutzengeln werden. Vor allem wenn es während der Nacht brennt, fallen Menschen immer wieder giftigem Rauch zu Opfer, weil sie schlafen und den Brand nicht rechtzeitig bemerken – immerhin drei Viertel aller Brandverletzungen mit tödl...mehr ]


Hausratschutz auch für Fahrräder

Hausratschutz auch für Fahrräder

Die eigenen Fahrräder sind grundsätzlich in der Haus­rat­ver­si­che­rung mitversichert – sofern sie aus dem geschlossenen Gebäude oder der abgeschlossenen Garage gestohlen werden, wenn also Einbruchdiebstahl ins versicherte Objekt vorliegt. Die Haus­rat­ver­si­che­rung zahlt auch dann, wenn das Rad aus einem gemeinsamen Fahrradabstellraum oder aus einem Gemeinschaftskeller gestohlen wird, sofern diese...mehr ]