Betriebliche und persönliche Gefahren
Zunächst ist es für Sie als Unternehmer wichtig, die Kerngefahren zu erkennen, denen Sie und Ihr Betrieb ausgesetzt sind. Der Betrieb selbst muss - je nach Risikosituation - gegen Feuer- und Wasserschäden, Betriebsunterbrechung, Einbruch und Diebstahl, Datenverlust und andere Gefahren versichert werden.
Auch die Haftungsrisiken des Betriebs müssen abgesichert werden - für den Fall, dass Kunden, Mitarbeiter oder unbeteiligte Dritte Schäden erleiden. Zu Ihren persönlichen Risiken als Unternehmer gehören Krankheit, Unfall und Berufsunfähigkeit. Wer Familie hat, sollte zusätzlich sein Todesfallrisiko finanziell absichern.
Existenzbedrohende Risiken zuerst absichern
Zunächst sollten Sie diejenigen Risiken versichern, die den Fortbestand Ihres Unternehmens ernsthaft gefährden können - z.B. mit einer Betriebshaftpflichtversicherung. Auch das persönliche Risiko, durch Krankheit oder Unfall berufsunfähig zu werden, sollte unbedingt abgesichert werden.
Im nächsten Schritt geht es um Risiken, die nicht existenzbedrohend sind, aber doch zu erheblichen finanziellen Engpässen führen können - wie beispielsweise Wasser-, Sturm-, Feuer- und Einbruchschäden. Erst danach sollte die Absicherung gegen kleinere Risiken ins Auge gefasst werden - so ist Glasbruch beispielsweise ärgerlich, verursacht in den meisten Fällen aber keine bedrohlich hohen Kosten. Eine Absicherung etwa gegen Glasschäden sollte deshalb erst überdacht werden, wenn die wichtigeren Policen bereits unter Dach und Fach sind.
GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG
Seit dem 01.01.2009 haben alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlichen Beitrag. Der Beitragsatz für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt seit dem 01.07.2009 einheitlich 14 % zuzüglich der Pflegepflichtversicherung. (1,95 % für Beschäftigten mit Kindern bzw. 2,2 % für Beschäftigten ohne Kindern)
Hier können Sie sehen welche Sozialabgaben für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer anfallen:
Die Höhe der Beiträge betragen seit dem 01.07.2009 wie folgt:
(*) Diese Beiträge werden je Hälfte vom AG und AN bezahlt.
Sie haben das Recht, Ihre gesetzliche Krankenkasse selbst zu wählen bzw. zu wechseln. Dafür müssen Sie die vorgeschriebene gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Monaten einhalten. (z.B: Kündigung im März zum 31.05 und ab 01.06 beginnt die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse).
Umfassender privater Berufsunfähigkeitsschutz ist nicht für jeden leicht zu bekommen. Angehörige von Risikoberufen wie Musiker, Handwerker oder Lehrer zahlen oft hohe Prämien. Wer Vorerkrankungen mitbringt, bekommt manchmal gar keinen Vertrag. Eine Alternative zum privaten Berufsunfähigkeitsschutz ist die Dread-Disease-Versicherung - ein Versicherungsschutz für den Fall schwerer Erkrankungen, der ... [ mehr ]
Wenn das Tageslicht dämmrig wird das Herbstlaub Straßen und Wege rutschig macht, kommt es verstärkt zu Unfällen - nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch bei Freizeitsportlern wie Radlern, Skatern oder Nordic Walkern. Gerade junge und aktive Menschen sind besonders häufig betroffen. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt allerdings nur, wenn man während der Arbeit oder Schule oder auf dem Weg ... [ mehr ]
Ist eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer oder wird sie vom Versicherer wegen Vorerkrankungen abgelehnt, gibt es Alternativen. Ein relativ neues Instrument zur privaten Absicherung von Gesundheitsschäden ist die Grundfähigkeitsversicherung. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung sind ihre Leistungen nicht an das Unvermögen zur Ausübung eines bestimmten Berufs ode... [ mehr ]