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Gesundheit

Gewerbeversicherung

Gewerbeversicherung

Risiken erkennen, Prioritäten setzen

Betriebliche und persönliche Gefahren
Zunächst ist es für Sie als Unternehmer wichtig, die Kerngefahren zu erkennen, denen Sie und Ihr Betrieb ausgesetzt sind. Der Betrieb selbst muss - je nach Risikosituation - gegen Feuer- und Wasserschäden, Betriebsunterbrechung, Einbruch und Diebstahl, Datenverlust und andere Gefahren versichert werden.

Auch die Haftungsrisiken des Betriebs müssen abgesichert werden - für den Fall, dass Kunden, Mitarbeiter oder unbeteiligte Dritte Schäden erleiden. Zu Ihren persönlichen Risiken als Unternehmer gehören Krankheit, Unfall und Berufs­unfähig­keit. Wer Familie hat, sollte zusätzlich sein Todesfallrisiko finanziell absichern.

Existenzbedrohende Risiken zuerst absichern
Zunächst sollten Sie diejenigen Risiken ver­sichern, die den Fortbestand Ihres Unternehmens ernsthaft gefährden können - z.B. mit einer Betriebshaftpflichtversicherung. Auch das persönliche Risiko, durch Krankheit oder Unfall berufsunfähig zu werden, sollte unbedingt abgesichert werden.

Im nächsten Schritt geht es um Risiken, die nicht existenzbedrohend sind, aber doch zu erheblichen finanziellen Engpässen führen können - wie beispielsweise Wasser-, Sturm-, Feuer- und Einbruchschäden. Erst danach sollte die Absicherung gegen kleinere Risiken ins Auge gefasst werden - so ist Glasbruch beispielsweise ärgerlich, verursacht in den meisten Fällen aber keine bedrohlich hohen Kosten. Eine Absicherung etwa gegen Glasschäden sollte deshalb erst überdacht werden, wenn die wichtigeren Policen bereits unter Dach und Fach sind.

Vergleich und Angebot Gewerbeversicherung
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GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG

Seit dem 01.01.2009 haben alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlichen Beitrag. Der Beitragsatz für die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung beträgt  seit dem 01.07.2009 einheitlich 14 % zuzüglich der Pflegepflichtversicherung. (1,95 % für Beschäftigten mit Kindern bzw. 2,2 % für Beschäftigten ohne Kindern)

Hier können Sie sehen welche Sozialabgaben für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer anfallen:

 Die Höhe der Beiträge betragen seit dem 01.07.2009 wie folgt:

  •  Rentenversicherung 19,9 %*
  •  Arbeitslosenversicherung 2,8 %*
  •  Krankenkasse 14,0 %* (zzgl. 0,9 % Sonderbeitrag vom AN)
  •  Pflege­ver­si­che­rung 1,95 %* ( bei Kinderlosen 2,2 %*)
  •  Umlage zur Insolvenz 0,1 %
  •  Umlage 1 + Umlage 2 wenn man weniger als 30 Mitarbeiter beschäftigt.

       (*) Diese Beiträge werden je Hälfte vom AG und AN bezahlt.

Sie haben das Recht, Ihre gesetzliche Krankenkasse selbst zu wählen bzw. zu wechseln. Dafür müssen Sie die vorgeschriebene gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Monaten einhalten. (z.B: Kündigung im März zum 31.05 und ab 01.06 beginnt die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse).

 


Schwe­re Krank­hei­ten sind versicherbar

Schwere Krankheiten sind versicherbar

Umfassender privater Berufsunfähigkeitsschutz ist nicht für jeden leicht zu bekommen. Angehörige von Risikoberufen wie Musiker, Handwerker oder Lehrer zahlen oft hohe Prämien. Wer Vorerkrankungen mitbringt, bekommt manchmal gar keinen Vertrag. Eine Alternative zum privaten Berufsunfähigkeitsschutz ist die Dread-Disease-Versicherung - ein Versicherungsschutz für den Fall schwerer Erkrankungen, der ...mehr ]


Geschützt bei Freizeitunfällen

Wenn das Tageslicht dämmrig wird das Herbstlaub Straßen und Wege rutschig macht, kommt es verstärkt zu Unfällen - nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch bei Freizeitsportlern wie Radlern, Skatern oder Nordic Walkern. Gerade junge und aktive Menschen sind besonders häufig betroffen. Die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung zahlt allerdings nur, wenn man während der Arbeit oder Schule oder auf dem Weg ...mehr ]


Grundfähigkeitsversicherung als Ersatz für BU?

Grundfähigkeitsversicherung als Ersatz für BU?

Ist eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer oder wird sie vom Versicherer wegen Vorerkrankungen abgelehnt, gibt es Alternativen. Ein relativ neues Instrument zur privaten Absicherung von Gesundheitsschäden ist die Grundfähigkeitsversicherung. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeits- oder Unfall­ver­si­che­rung sind ihre Leistungen nicht an das Unvermögen zur Ausübung eines bestimmten Berufs ode...mehr ]