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Gesundheit

Private Kranken­ver­si­che­rung

Private Krankenversicherung

Vergleich zur Gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung

Die Private Kranken­ver­si­che­rung funktioniert nach einem anderen Prinzip als die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung. Während die Beiträge in der GKV einkommensabhängig sind, richten sie sich in der PKV nach dem Alter bei Vertragsabschluss des Versicherten, seinem Gesundheitszustand und dem gewählten Tarif. Zudem basiert die PKV auf dem Kostenerstattungsprinzip: Versicherte begleichen zunächst die Rechnungen für ärztliche Leistungen selbst und reichen sie anschließend zur Erstattung bei ihrer Versicherung ein.

Ein weiterer Vorteil der PKV ist die Möglichkeit, Leistungen individuell an die eigenen Bedürfnisse anzupassen. Dadurch kann ein umfangreicherer Versicherungsschutz beispielsweise beim Zahnersatz, Krankenhausaufenthalten, Krankentagegeld oder ambulanten Leistungen (z.B. Sehhilfen) gewählt werden, der über die Standardleistungen der GKV hinausgeht

Vergleich und Angebot Private Kranken­ver­si­che­rung
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GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG

Seit dem 01.01.2009 haben alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlichen Beitrag. Der Beitragsatz für die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung beträgt  seit dem 01.07.2009 einheitlich 14 % zuzüglich der Pflegepflichtversicherung. (1,95 % für Beschäftigten mit Kindern bzw. 2,2 % für Beschäftigten ohne Kindern)

Hier können Sie sehen welche Sozialabgaben für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer anfallen:

 Die Höhe der Beiträge betragen seit dem 01.07.2009 wie folgt:

  •  Rentenversicherung 19,9 %*
  •  Arbeitslosenversicherung 2,8 %*
  •  Krankenkasse 14,0 %* (zzgl. 0,9 % Sonderbeitrag vom AN)
  •  Pflege­ver­si­che­rung 1,95 %* ( bei Kinderlosen 2,2 %*)
  •  Umlage zur Insolvenz 0,1 %
  •  Umlage 1 + Umlage 2 wenn man weniger als 30 Mitarbeiter beschäftigt.

       (*) Diese Beiträge werden je Hälfte vom AG und AN bezahlt.

Sie haben das Recht, Ihre gesetzliche Krankenkasse selbst zu wählen bzw. zu wechseln. Dafür müssen Sie die vorgeschriebene gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Monaten einhalten. (z.B: Kündigung im März zum 31.05 und ab 01.06 beginnt die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse).

 


Schwe­re Krank­hei­ten sind versicherbar

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