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Gesundheit

Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Rechtsschutzversicherung

In welchen Fällen kann die Rechts­schutz­ver­si­che­rung nicht helfen?

Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung schützt vor finanziellen Risiken in vielen Bereichen - doch sie kann nicht alle denkbaren Fälle abdecken, wenn die Beiträge für die Kunden erschwinglich bleiben sollen.

Bestimmte Auseinandersetzungen können deshalb nicht versichert werden, so etwa Verfahren wegen Parkverstöße im Straßenverkehr, Streitigkeiten rund um den Hausbau oder im Recht der Handelsgesellschaften, Auseinandersetzungen um Spiel- und Wettverträge sowie Spekulationsgeschäfte.

Im Erbrecht werden im Regelfall nur die Kosten für eine anwaltliche Beratung übernommen, wenn eine Veränderung der Rechtslage, etwa durch Tod eines Erblassers, das erforderlich macht. Gleiches gilt für das Familienrecht. Auch Streitigkeiten zwischen gemeinsam in einer Police versicherten Per­sonen sind in der Rechts­schutz­ver­si­che­rung nicht eingeschlossen.

Vergleich und Angebot Rechts­schutz­ver­si­che­rung
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GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG

Seit dem 01.01.2009 haben alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlichen Beitrag. Der Beitragsatz für die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung beträgt  seit dem 01.07.2009 einheitlich 14 % zuzüglich der Pflegepflichtversicherung. (1,95 % für Beschäftigten mit Kindern bzw. 2,2 % für Beschäftigten ohne Kindern)

Hier können Sie sehen welche Sozialabgaben für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer anfallen:

 Die Höhe der Beiträge betragen seit dem 01.07.2009 wie folgt:

  •  Rentenversicherung 19,9 %*
  •  Arbeitslosenversicherung 2,8 %*
  •  Krankenkasse 14,0 %* (zzgl. 0,9 % Sonderbeitrag vom AN)
  •  Pflege­ver­si­che­rung 1,95 %* ( bei Kinderlosen 2,2 %*)
  •  Umlage zur Insolvenz 0,1 %
  •  Umlage 1 + Umlage 2 wenn man weniger als 30 Mitarbeiter beschäftigt.

       (*) Diese Beiträge werden je Hälfte vom AG und AN bezahlt.

Sie haben das Recht, Ihre gesetzliche Krankenkasse selbst zu wählen bzw. zu wechseln. Dafür müssen Sie die vorgeschriebene gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Monaten einhalten. (z.B: Kündigung im März zum 31.05 und ab 01.06 beginnt die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse).

 


Schwe­re Krank­hei­ten sind versicherbar

Schwere Krankheiten sind versicherbar

Umfassender privater Berufsunfähigkeitsschutz ist nicht für jeden leicht zu bekommen. Angehörige von Risikoberufen wie Musiker, Handwerker oder Lehrer zahlen oft hohe Prämien. Wer Vorerkrankungen mitbringt, bekommt manchmal gar keinen Vertrag. Eine Alternative zum privaten Berufsunfähigkeitsschutz ist die Dread-Disease-Versicherung - ein Versicherungsschutz für den Fall schwerer Erkrankungen, der ...mehr ]


Geschützt bei Freizeitunfällen

Wenn das Tageslicht dämmrig wird das Herbstlaub Straßen und Wege rutschig macht, kommt es verstärkt zu Unfällen - nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch bei Freizeitsportlern wie Radlern, Skatern oder Nordic Walkern. Gerade junge und aktive Menschen sind besonders häufig betroffen. Die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung zahlt allerdings nur, wenn man während der Arbeit oder Schule oder auf dem Weg ...mehr ]


Grundfähigkeitsversicherung als Ersatz für BU?

Grundfähigkeitsversicherung als Ersatz für BU?

Ist eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer oder wird sie vom Versicherer wegen Vorerkrankungen abgelehnt, gibt es Alternativen. Ein relativ neues Instrument zur privaten Absicherung von Gesundheitsschäden ist die Grundfähigkeitsversicherung. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeits- oder Unfall­ver­si­che­rung sind ihre Leistungen nicht an das Unvermögen zur Ausübung eines bestimmten Berufs ode...mehr ]