Eingeschränkte Leistungen
Die Versicherungssumme in der Hausratversicherung sollte dem Betrag entsprechen, der im Ernstfall für die Neuanschaffung des Hausrats aufgewendet werden müsste. Trotzdem setzen viele Verbraucher die Versicherungssumme zu niedrig an.
Das kann im Ernstfall verhängnisvoll sein: stellt sich im Schadenfall heraus, dass man unterversichert ist, kann der Versicherer die Entschädigung kürzen. Dann wird etwa bei einem Einbruch oder Brand nur ein Teil des Schadens ersetzt.
Beträgt etwa die Versicherungssumme 40.000 Euro bei einem Gesamtwert des Hausrats von inzwischen 60.000 Euro, ist man mit 33 Prozent unterversichert. Kommt es dann beispielsweise beim Wohnungsbrand zu einem Schaden von 12.000 Euro, ersetzt die Hausratversicherung nur zwei Drittel, also 8.000 Euro.
Tipp: Prüfen Sie regelmäßig, ob Hausrat und Versicherungssumme noch übereinstimmen - und passen Sie die Police rechtzeitig an.
Viele Anbieter verzichten auf das Recht, die Entschädigung bei Unterversicherung zu kürzen, wenn man den Hausrat mit einer festen Summe von ca. 600 - 700 Euro pro Quadratmeter absichert. Das lohnt sich bei teuer eingerichteten Wohnungen. Wer- etwa in der ersten eigenen Wohnung - noch wenig Wertvolles besitzt, kann dagegen sparen, wenn er den Wert seines Hausrates wie bei einer Inventur berechnet - einfach alle Wertgegenstände auflisten und die Wiederbeschaffungswerte addieren.
Aber: die Versicherungssumme rechtzeitig erhöhen, wenn der Hausrat durch wertvolle Neuanschaffungen ergänzt wird. Manche Unternehmen bieten Spezialtarife für junge Leute an, die ihre erste Wohnung versichern. Es lohnt sich, immer wieder die Preise zu vergleichen: einige Gesellschaften werben mit niedrigen Tarifen, um neue Kunden zu gewinnen. Durch Wechsel zu einem günstigen Anbieter können Verbraucher deshalb kräftig sparen.
GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG
Seit dem 01.01.2009 haben alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlichen Beitrag. Der Beitragsatz für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt seit dem 01.07.2009 einheitlich 14 % zuzüglich der Pflegepflichtversicherung. (1,95 % für Beschäftigten mit Kindern bzw. 2,2 % für Beschäftigten ohne Kindern)
Hier können Sie sehen welche Sozialabgaben für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer anfallen:
Die Höhe der Beiträge betragen seit dem 01.07.2009 wie folgt:
(*) Diese Beiträge werden je Hälfte vom AG und AN bezahlt.
Sie haben das Recht, Ihre gesetzliche Krankenkasse selbst zu wählen bzw. zu wechseln. Dafür müssen Sie die vorgeschriebene gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Monaten einhalten. (z.B: Kündigung im März zum 31.05 und ab 01.06 beginnt die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse).
Umfassender privater Berufsunfähigkeitsschutz ist nicht für jeden leicht zu bekommen. Angehörige von Risikoberufen wie Musiker, Handwerker oder Lehrer zahlen oft hohe Prämien. Wer Vorerkrankungen mitbringt, bekommt manchmal gar keinen Vertrag. Eine Alternative zum privaten Berufsunfähigkeitsschutz ist die Dread-Disease-Versicherung - ein Versicherungsschutz für den Fall schwerer Erkrankungen, der ... [ mehr ]
Wenn das Tageslicht dämmrig wird das Herbstlaub Straßen und Wege rutschig macht, kommt es verstärkt zu Unfällen - nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch bei Freizeitsportlern wie Radlern, Skatern oder Nordic Walkern. Gerade junge und aktive Menschen sind besonders häufig betroffen. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt allerdings nur, wenn man während der Arbeit oder Schule oder auf dem Weg ... [ mehr ]
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