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Gesundheit

Haus­rat­ver­si­che­rung

Hausratversicherung

Was muss ich bei der Haus­rat­ver­si­che­rung beachten?

Bestimmte Risiken sind im Standard-Hausratschutz nur eingeschränkt versichert. Je nach Versicherer und Tarif können das z.B. Fahrraddiebstahl oder Sturmschäden sein.

Fahrräder besonders sichern
Fahrräder sind am Versicherungsort zwar gegen alle Grundgefahren versichert - wird ein Rad außerhalb des Versicherungsortes entwendet, leisten die Versicherer in der Regel nur, wenn das Rad ausreichend gesichert war, z.B. durch ein Sicherheitsschloss. Wird das Fahrrad zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens gestohlen, leistet der Versicherer, wenn sich das Rad zum Zeitpunkt des Diebstahls in Wohnung, Keller oder Garage befand (mittlerweile verzichten einige Hausratversicherer auf diese sogenannte Nachtklausel).

Ausnahme: der Besitzer war zu dieser Zeit mit dem Rad noch unterwegs. Die Versicherungssumme für Fahrräder ist häufig eingeschränkt, der Versicherungsnehmer muss im Schadenfall oft eine Selbstbeteiligung übernehmen. In manchen Fällen verlangen die Versicherer für den Einschluss von Fahrrädern einen Mehrbeitrag.

Sturmschäden ab Windstärke 8
Und für Sturmschäden gilt: Hausratversicherer treten nur für solche Sturmschäden ein, die bei Windstärke 8 oder mehr entstanden sind. Zu diesem Zweck führen die Versicherer ein Sturmregister, das regelmäßig mit aktuellen Wetterdaten gefüttert wird.

Vergleich und Angebot Haus­rat­ver­si­che­rung
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GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG

Seit dem 01.01.2009 haben alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlichen Beitrag. Der Beitragsatz für die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung beträgt  seit dem 01.07.2009 einheitlich 14 % zuzüglich der Pflegepflichtversicherung. (1,95 % für Beschäftigten mit Kindern bzw. 2,2 % für Beschäftigten ohne Kindern)

Hier können Sie sehen welche Sozialabgaben für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer anfallen:

 Die Höhe der Beiträge betragen seit dem 01.07.2009 wie folgt:

  •  Rentenversicherung 19,9 %*
  •  Arbeitslosenversicherung 2,8 %*
  •  Krankenkasse 14,0 %* (zzgl. 0,9 % Sonderbeitrag vom AN)
  •  Pflege­ver­si­che­rung 1,95 %* ( bei Kinderlosen 2,2 %*)
  •  Umlage zur Insolvenz 0,1 %
  •  Umlage 1 + Umlage 2 wenn man weniger als 30 Mitarbeiter beschäftigt.

       (*) Diese Beiträge werden je Hälfte vom AG und AN bezahlt.

Sie haben das Recht, Ihre gesetzliche Krankenkasse selbst zu wählen bzw. zu wechseln. Dafür müssen Sie die vorgeschriebene gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Monaten einhalten. (z.B: Kündigung im März zum 31.05 und ab 01.06 beginnt die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse).

 


Schwe­re Krank­hei­ten sind versicherbar

Schwere Krankheiten sind versicherbar

Umfassender privater Berufsunfähigkeitsschutz ist nicht für jeden leicht zu bekommen. Angehörige von Risikoberufen wie Musiker, Handwerker oder Lehrer zahlen oft hohe Prämien. Wer Vorerkrankungen mitbringt, bekommt manchmal gar keinen Vertrag. Eine Alternative zum privaten Berufsunfähigkeitsschutz ist die Dread-Disease-Versicherung - ein Versicherungsschutz für den Fall schwerer Erkrankungen, der ...mehr ]


Geschützt bei Freizeitunfällen

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Grundfähigkeitsversicherung als Ersatz für BU?

Grundfähigkeitsversicherung als Ersatz für BU?

Ist eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer oder wird sie vom Versicherer wegen Vorerkrankungen abgelehnt, gibt es Alternativen. Ein relativ neues Instrument zur privaten Absicherung von Gesundheitsschäden ist die Grundfähigkeitsversicherung. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeits- oder Unfall­ver­si­che­rung sind ihre Leistungen nicht an das Unvermögen zur Ausübung eines bestimmten Berufs ode...mehr ]